Fahrpraxis
im Großraum Bergisches Land, Ruhrgebiet, Rheinland und Münsterland

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Es besteht die Möglichkeit, Behandlungskosten bei Hausbesuchen steuerlich als Haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. In Münster hat ein Hundehalter dies vom Finanzgericht Münster anerkannt bekommen unter dem Aktenzeichen Az: 6k 3010/10 E. Auch für Pferde, die auf dem eigenen Wohngrundstück leben und behandelt werden, müsste die Absetzbarkeit demnach möglich sein.
Quelle: Stiftung Warentest Mai 2011 www.test.de